also:
zum Thema Haftung (UrhG §97 ff):
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html
grundlegend haftet derjenige der Sendet, doch kann die Haftung (zumindest bei unternehmen) auch den Firmeninhaber treffen, sofern der Angestellte/Beauftragte im Auftrag gehandelt hat.
Zum Thema Anmeldung (UrhG und UrhWahrnG):
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html
http://www.gesetze-im-internet…wahrng/BJNR012940965.html
Einhergehend mit dem UrhG (grad nicht parat, wo das steht), geht die Gema davon aus (§13c), das sie alle Rechte eines Urhebers wahrnehmen darf. Also Grundlegend erstmal alles Als Gema-Gedöns handhaben. Nur sofern der Urheber drauf verzichtet einen Vertrag mit der Gema zu schließen, bzw. der Gema untersagt, die rechte für Ihn durchzusetzen, ist ein Werk Gema-Frei, wobei der Urheber eben eigene Nutzungsrechte machen kann, und damit eig., sofern nicht iwo geschrieben vom Urheber, die Nutzung seiner werke abgesprochen sein sollte.
Gema-Freie musik muss also nicht angemeldet werden, aber dafür die Nutzungsrechte des Urhebers beachtet werden.^^
Das Problem besteht eher darin, was genau gema-frei ist.
Achtung: wissen ohne beweise....
Musik aus z.B. dem Elektronischen Bereich ist bei vielen Künstlern (HeadHunterz usw) wahrscheinlich bei der Gema gelistet, und fällt raus, so das dort nur mit musik von privaten Künstlern gearbeitet werden könnte, oder Künstlern die sich nicht mit der gema schützen. desweiteren sollte man beachten das sogenannte Bootlegs auch nicht gespielt werden, da diese ohne Erlaubnis der Künstler erstellt werden, und damit zwar einerseits dem kunstrecht unterliegen (weswegen erlaubte Remixe gema-frei sind)
aber gleichzeitig gegen das urhg verstossen.
bei einem Langfristigen Radio-betrieb wäre eine gema-Lizenz nicht übel, die preise kann man bei der gema anfragen, da auch gewisse Rabatte geltend gemacht werden könnten.