Hausordnungs-Regel für TS-Aufnahmen

  • Hallo,


    als ich mir heute das Nvidia ShadowPlay Program angeschaut habe, ist mir eine Sache aufgefallen, bei dem unsere TS-Regel, bzg. TS-Aufnahmen, eventuell umgangen werden könnte.
    Bzw. diese Funktion ermöglicht eine unbewusste Aufnahme des Teamspeaks, worauf man eventuell Hinweisen sollte in der Hausordnung.


    Startet man Nvidia ShadowPlay wird im Hintergrund automatisch, der Screen und der Ton gecached, standardmäßig ist das auf 5 Minuten eingestellt. Heißt auch wenn der Mensch dahinter aktiv keine Aufnahme startet, wird trotzdem alles gecached. Falls er es dann doch speichern möchte reicht eine Tastenkombination um es zu speichern.
    Auch wenn die Nutzer unabsichtlich im Hintergrund das Programm laufen haben, kann es sein das der Ton gecached wird.


    Deshalb hier die zwei Frage um die es sich dreht:


    Umgeht das gecache, den Hausordnungspunkt, bezüglich Aufnahmen, da diese "unbewusst" gemacht werden?


    Sollte man darauf hinweisen, dass solche "Komfort-Funktion, wie das gecache im Hintergrund auch einen TS-Aufnahme darstellen und somit verboten sind?


    Grüße


    Stefan

  • Hallo Stefan,


    vielen Dank für Deine Nachfrage. Bitte entschuldige die späte Antwort, die aufgrund eines hohen Arbeitsaufwandes innerhalb des Vorstands erst jetzt eintrifft.


    Uns ist die Problematik um Tonmitschnitte aus dem Teamspeak (TS) heraus bekannt. Neben der internen Speichermethode gibt es zahlreiche Programme, die es ermöglichen den Ton aus dem TS mitzuschneiden – auch ohne eine Nachricht an möglicherweise betroffene Dritte.


    Nutzer des TS sollen jedoch nicht fürchten müssen, dass sie bei Nutzung des TS generell aufgenommen und diese Aufnahmen weiterverbreitet werden. Aus diesem Grunde haben wir ein Verbot von Tonaufnahmen in die Nutzungsbestimmungen des TS aufgenommen. Trotzdem kann der Verein nicht garantieren, dass keinerlei Aufnahmen durch Dritte stattfinden.


    Sollte den Administratoren des TS oder dem Vereinsvorstand jedoch bekannt werden, dass ein Nutzer unrechtmäßig Aufnahmen erstellt oder sogar veröffentlicht, so kann der Nutzer von der Nutzung des TS ausgeschlossen werden. Darüber hinaus steht es den von der Aufnahme betroffenen Dritten frei zivilrechtlich gegen die Aufnahme und den Nutzer, der diese angefertigt hat, vorzugehen. Weiteres regelt § 120 StGB (Österreich) beziehungsweise § 201 StGB (Deutschland).


    Wir möchten darauf hinweisen, dass nach deutschem Recht auch der Versuch der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar ist! Wir empfehlen daher ausdrücklich, dass keinerlei unbefugte Tonaufnahmen angefertigt werden. Programme wie Nvidia ShadowPlay sollten im eigenen Interesse entsprechend rechtssicher eingestellt oder ausgeschaltet werden.


    Übrigens: In bestimmten Fällen, beispielsweise zu besonderen Veranstaltungen, können Aufnahmen der Tonspur aus dem TS angefertigt werden. Über entsprechende Ausnahmen zur Aufnahme entscheidet die Administration des TS und der Vereinsvorstand auf Anfrage.
    TS-Channel, in welchen der Ton mitgeschnitten wird, werden dann entsprechend gekennzeichnet. Alle Nutzer, die den Channel betreten, stimmen mit Beitritt in den Channel zu, dass ihre getätigten Aussagen öffentlich sind und entsprechend durch den Veranstalter weiterverarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.



    Mit freundlichen Grüßen
    Der Vereinsvorstand

  • Sollte den Administratoren des TS oder dem Vereinsvorstand jedoch bekannt werden, dass ein Nutzer unrechtmäßig Aufnahmen erstellt oder sogar veröffentlicht, so kann der Nutzer von der Nutzung des TS ausgeschlossen werden. Darüber hinaus steht es den von der Aufnahme betroffenen Dritten frei zivilrechtlich gegen die Aufnahme und den Nutzer, der diese angefertigt hat, vorzugehen. Weiteres regelt § 120 StGB (Österreich) beziehungsweise § 201 StGB (Deutschland).
    Wir möchten darauf hinweisen, dass nach deutschem Recht auch der Versuch der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar ist! Wir empfehlen daher ausdrücklich, dass keinerlei unbefugte Tonaufnahmen angefertigt werden. Programme wie Nvidia ShadowPlay sollten im eigenen Interesse entsprechend rechtssicher eingestellt oder ausgeschaltet werden.


    gerade eben erst gesehen, aber ich dachte mir, es ist dennoch eine antwort wert:


    natürlich könnt ihr auf eurem teamspeak eine solche regel haben und auch ausführen (personen entfernen die aufnahmen machen z.b.), dennoch ist es im falle vom recht vollkommen unbedenklich aufnahmen zu machen und auch diese zu veröffentlichen.


    ein teamspeak, vorallem euer teamspeak, ist ein öffentlicher platz und im falle der verletzung der vertraulichkeit des wortes gilt:


    Zitat

    Nicht öffentlich ist das Wort, wenn es nicht an die Allgemeinheit gerichtet ist, d.h., wenn es nicht über einen abgegrenzten Personenkreis hinaus wahrnehmbar gesprochen wird


    heißt im grunde genommen, solange der channel nicht passwortgeschützt ist und jeder rein joinen kann und auch ansonsten der teamspeak nicht abgesichert ist, ist er ein ööffentlicher platz und wenn sich jemand entscheidet heimlich tinaufnahmen zu machen und diese auch verbreitet, kann ihm niemand etwas.

    the sky is the sky wherever you go...
    ...people are people.