Hallo Stefan,
vielen Dank für Deine Nachfrage. Bitte entschuldige die späte Antwort, die aufgrund eines hohen Arbeitsaufwandes innerhalb des Vorstands erst jetzt eintrifft.
Uns ist die Problematik um Tonmitschnitte aus dem Teamspeak (TS) heraus bekannt. Neben der internen Speichermethode gibt es zahlreiche Programme, die es ermöglichen den Ton aus dem TS mitzuschneiden – auch ohne eine Nachricht an möglicherweise betroffene Dritte.
Nutzer des TS sollen jedoch nicht fürchten müssen, dass sie bei Nutzung des TS generell aufgenommen und diese Aufnahmen weiterverbreitet werden. Aus diesem Grunde haben wir ein Verbot von Tonaufnahmen in die Nutzungsbestimmungen des TS aufgenommen. Trotzdem kann der Verein nicht garantieren, dass keinerlei Aufnahmen durch Dritte stattfinden.
Sollte den Administratoren des TS oder dem Vereinsvorstand jedoch bekannt werden, dass ein Nutzer unrechtmäßig Aufnahmen erstellt oder sogar veröffentlicht, so kann der Nutzer von der Nutzung des TS ausgeschlossen werden. Darüber hinaus steht es den von der Aufnahme betroffenen Dritten frei zivilrechtlich gegen die Aufnahme und den Nutzer, der diese angefertigt hat, vorzugehen. Weiteres regelt § 120 StGB (Österreich) beziehungsweise § 201 StGB (Deutschland).
Wir möchten darauf hinweisen, dass nach deutschem Recht auch der Versuch der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar ist! Wir empfehlen daher ausdrücklich, dass keinerlei unbefugte Tonaufnahmen angefertigt werden. Programme wie Nvidia ShadowPlay sollten im eigenen Interesse entsprechend rechtssicher eingestellt oder ausgeschaltet werden.
Übrigens: In bestimmten Fällen, beispielsweise zu besonderen Veranstaltungen, können Aufnahmen der Tonspur aus dem TS angefertigt werden. Über entsprechende Ausnahmen zur Aufnahme entscheidet die Administration des TS und der Vereinsvorstand auf Anfrage.
TS-Channel, in welchen der Ton mitgeschnitten wird, werden dann entsprechend gekennzeichnet. Alle Nutzer, die den Channel betreten, stimmen mit Beitritt in den Channel zu, dass ihre getätigten Aussagen öffentlich sind und entsprechend durch den Veranstalter weiterverarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vereinsvorstand