Deine Argumentation macht überhaupt keinen Sinn für mich, sorry, da keines Deiner Zitate und Beispiele Deine Argumentation stützt.
Meine Argumente und Beispiele stützen sich auf das Urheberrecht und auf die Nutzungsbedingungen von Anet.
Auf unser GW2-Beispiel übertragen hieße das: Ich darf das Spiel spielen und davon Screenshots für den Privatgebrauch machen, diese jedoch nicht ohne ArenaNets Zustimmung veröffentlichen.
Korrekt.
Sobald mir aber die Veröffentlichung auf einer Plattform gestattet wurde, geht damit auch immer das Recht einher, sie wieder löschen zu dürfen.
Falsch.
Ich würde durch das Löschen nichts entfernen, was ohne mein Zutun sowieso gar nicht erst da wäre
Das tut nichts zur Sache, bzw. ändert nichts an Deinen Rechten.
ArenaNet hat keine separaten Regeln für die Veröffentlichung und die Löschung; da steht "Inhalte verwenden", und "verwenden" unterscheidet nicht zwischen Veröffentlichen und Löschen - beides sind Verwendungsvorgänge, die von mir initiiert wurden und wozu mir die Erlaubnis erteilt wurde
Es sind auch keine seperaten "Löschungsregeln" notwendig.
Nimmst Du ein Screenshot auf, darfst Du es laut Nutzungsbedingungen verwenden.
Schickst Du mir den Screenshot, darf ich ihn als GW2 spieler ebenso verwenden.
Willst Du nun, dass ich den Screenshot nicht verwende, hast Du pech gehabt, denn ich habe von Anet die Nutzungsrechte für ihre Werke aka den Inhalt des Screenshots bekommen.
Du hast kein Recht mir gegenüber eine Löschung des Screenshots zu verlangen.
Hier im Forum kommen nochmal die Nutzungsbedingungen des Forums hinzu, durch die Du dem Forum Deinerseits jegliche Nutzungsrechte einräumst.
Das ist bei Screenshots weniger interessant, da Du daran keine Rechte hast, die Du ihnen einräumen könntest,
bei selbst erstellten Bilder etc. allerdings schon.
Ich glaube, Du interpretierst die Zeile "(c) anerkennen, dass Sie kein Recht auf unsere Inhalte haben" juristisch komplett falsch, denn gleich im Anschluss steht erklärend: "und (d) den Benutzerinhalt nicht als offiziell durch uns freigegeben oder beruflich mit uns verbunden darstellen." Damit distanziert sich ArenaNet eindeutig von der direkten Verantwortung über diese Inhalte, auch wenn die Urheberrechte weiterhin bei ihnen liegen.
Mit Anet selber und deren "Verantwortung" hat das ganze recht wenig zu tun.
Die haben ihre Nutzungsbedingungen aufgestellt.
Wenn sich zwei Leute um darum kabbeln wer ein Screenshot haben darf und wer nicht, hat Anet selber damit nicht viel am Hut.
Auf Dein Zitat bezogen solltest Du allerdings zwischen "Inhalt" und "Benutzerinhalt" unterscheiden.
Das sind zwei unterschiedliche Dinge in den Bestimmungen. Die Definition kannst Du weiter unten lesen.
Eine Produktfirma kauft das Recht, einen berühmten Song für ihren Werbespot zu verwenden. Damit liegt das Urheberrecht am Song weiterhin bei der Plattenfirma (und/oder dem Komponisten). Plattenfirma und Komponist haben aber keinerlei Befugnis, der Produktfirma vorzuschreiben, wie dieser Werbespot inhaltlich auszusehen hat und ob die Produktfirma ihn ggf. nach zwei Wochen wieder aus der Werbung nehmen darf, wenn sie dies möchte - das obliegt allein der Produkfirma, nicht der Plattenfirma. Sollte der Werbespot allerdings inhaltlich gegen bestimmte Richtlinien, Gesetze oder Vereinbarungen zwischen Plattenfirma und Produktfirma verstoßen, haben die Urheber (Plattenfirma und/oder Komponist) das Recht, zu klagen und ein Verbot der Ausstrahlung zu erwirken. -- Das ist, übertragen, der Unterschied zwischen "Screenshot selbst wieder entfernen" und "Screenshot wird wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen wieder entfernt".
Dein Beispiel passt nicht zur hiesigen Situaiton, da eine dritte Partei fehlt.
Ich meine, soweit ist es korrekt, was Du schreibst, aber die Situation ist eben eine andere.
Neben Dir (der Produktionsfirma) gibt es nämlich auchnoch eine andere Firma (das Forum, bzw. alle anderen Spieler), die das Recht gekauft haben diesen berühnten Song für ihre Werbung zu verwenden.
Diese andere Firma darf den Song genauso frei verwenden wie Du.
Du kannst der anderen Firma nicht vorschreiben wann sie den Song aus ihre Werbung zu nehmen haben (aka dem Forum sagen wann sie Screenshots löschen müssen), da die andere Firma (das Forum) selbst Rechte an dem Song haben
und Deine Rechte Dich nicht dazu befugen eine Löschung/Absetzung zu verlangen.
Oder ganz Plump:
Du darfst damit spielen und ich darf damit spielen.
Du kannst aufhören damit zu spielen, aber Du darfst mir nicht verbieten damit zu spielen.
Die Tatsache, dass das Forum den Screenshot nun über Dich erhalten hat und "ohne Dich nie hätte" ist dabei völlig irrelevant.
Rechtlich ist ein Screenshot ein Werk von Anet und daran hat auch das Forum nuneinmal entsprechende Nutzungsrechte.
Ob Du nun diesen Teil von Anets Werk aufgenommen und hochgeladen hast oder jemand anderes, ist hierbei völlig belanglos.
Wie gesagt:
Ein Screenshot aufzunehmen räumt Dir keinerlei zusätzlichen Rechte an der Aufnahme ein.