Ich bin auch Zeuge einer Accountsperrung bei einem Kumpel geworden, allerdings nicht wegen eines Keys aus dubiosen Quellen, sondern einer fehlgeschlagenen Überweisung bei Bezahlung via SEPA-Lastschrift durch einen Tippfehler in der BIC.
Es scheint in dem Zusammenhang technische Probleme zu geben, ein bereits zugestandenes Account-Upgrade nachträglich wieder zu entfernen. Wie schon oben im Thread erwähnt, kann man nicht einfach den HoT-Zugang entfernen, sondern beim Upgrade sind weitere Dinge im Account passiert, die nicht unbedingt reversibel sind. Wer die Ultimate Edition gekauft hat, hat 4000 Edelsteine erhalten - sind die ausgegeben, kann man die nicht entfernen, sondern sie sind weg. Ähnliches gilt für erhaltene Verbrauchsgüter. In erhaltenen Charakterslots können Charaktere sein - welchen Slot soll man da nun löschen? Die Slots sind vermutlich nicht gekennzeichnet: "...wurde beim HoT Upgrade hinzugefügt...".
Das läßt sich technisch sicher irgendwie lösen, da kann man ja für alle diese Dinge was programmieren, z.B. den Spieler entscheiden läßt welcher Charakter zu löschen ist, oder den Account erst freizugeben, wenn wieder 4000 Gems zum entfernen dazugekauft wurden. Nur ist es nicht geschehen, vermutlich weil jemand ausgerechnet hat, dass die Kosten das zu programmieren höher sind als der Verlust an Spielern durch "das Kind mit dem Bade ausschütten", also die Radikalkur durch Sperrung des gesamten Accounts.
Jedenfalls sehe ich Verhalten von Arenanet als unangemessen. Nicht in allen allen Fällen: bei betrügerischen Vorgängen habe ich kein Problem, wenn der Account gesperrt wird, wenn der Spieler der Betrüger ist. Aber häufig hat der Spieler einen Irrtum begangen und keine Böswilligkeit. Möglicherweise fahrlässig. Aber so ganz bewusst und gewollt dürften wirklich nur Diebe und Betrüger handeln, und leider unterscheidet Arenanet nicht zwischen Irrtum (nachlässig/fahrlässig) und Betrug (grob fahrlässig/vorsätzlich).
Ich kenne mich in den juristischen Details nicht aus. Allerdings lese ich hin und wieder Urteile über Wettbewerbsrecht, z.B. wenn eine Verbraucherzentrale geklagt hat. Das sagt einem, dass längst nicht jeder Passus in den Nutzungsbedingungen in Deutschland auch wirksam sein muss. Der Passus beispielsweise dass sich Arenanet das Recht vorhält Accounts ohne Angabe von Gründen zu sperren - in Deutschland bestimmt fraglich, weil zu unbestimmt. Das wäre z.B. in dem Fall mit der falschen BIC und fehlgeschlagener Banktransaktion die Grundlage für die Vertragsbeendigung. Die Frage ist: darf nach deutschem Recht der existierende Account gesperrt werden, wenn der Kauf eines Zusatzes fehlgeschlagen ist? Ich weiß es nicht.
Das müsste ein Anwalt oder sogar Gericht beantworten. Ganz einfach, wie Arenanet das praktiziert, ist das jedenfalls nicht. Mit dem Kauf sind beide einen Vertrag eingegangen, und beide Seiten haben zunächst die Pflicht den Vertrag zu erfüllen: der Kunde hat die Pflicht zu bezahlen, und der Anbieter hat die Pflicht zu liefern. Nun hat der Kunde beim ersten Versuch nicht bezahlt, und es wird ihm vom Anbieter kein weiterer Versuch der Zahlung zugestanden. Meine Frage an einen Rechtsanwalt wäre an dieser Stelle: hat der Kunde nach dem abgeschlossenen Vertrag nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht den Vertrag zu erfüllen, also die Zahlung (erneut) zu tätigen, bevor Vertragsstrafen auf Seite des Anbieters durchgeführt werden können? Ich weiß es nicht. Ich habe da noch nicht ins Gesetz geschaut. Mein Rechtsempfinden sagt ja. Würde mein Account auf diese Art und Weise gesperrt werden, ich würde mir zumindest überlegen, ob ich da nicht erstmal juristischen Rat einholen würde.
Man könnte natürlich auch argumentieren, dass das nur ein Computerspiel ist, und ob einem das wirklich soviel Ärger Wert ist. Ja, weil viele Leute so denken, sieht sich der Anbieter mit seiner Rechtsabteilung am längeren Hebel - die Kunden ziehen lieber weiter als dass sie Stress machen. Mittlerweile bin ich allerdings alt genug, um zu wissen, dass man sich manchmal auch bei kleinen Dingen wehren könnte, wo man sonst drüber hinweg sieht. Ein Mittelweg könnte über eine Verbraucherzentrale gehen.
Edit:
Was ich noch vergessen habe: aus Sicht Arenanets hat ein Account allenfalls den Wert des Geldes, der dafür ausgegeben wurde, aber der Inhalt ist weiterhin Eigentum Arenanets. Aus Sicht eines Spielers hat der Account einen viel höheren Wert, weil er sich dort viele Dinge erspielt hat. Diese Dinge "gehören" allerdings laut Nutzungsvereinbarung alle Arenanet, deshalb wird Arenanet beim Wert eine Accounts diese Dinge nicht berücksichtigen. Was in Deutschland jedoch fraglich ist: man könnte nämlich einen gefüllten Account für deutlich mehr Geld bei ebay verkaufen als er ursprünglich gekostet hat. Das ist zwar entgegen den Nutzungsbedingungen, in Deutschland jedoch legal und somit ist der Passus in den Nutzungsbedingungen nichtig.
Eine Accountsperrung würde den Spieler also möglicherweise rechtswidrig um in Geld zu beziffernde Werte bringen, die er sich erspielt hat. Das wäre also möglicherweise eine juristische Argumentation gegen eine Accountsperrung und möglicherweise sogar Grund für Schadenersatz auf Seite des Spielers. Aber ob das tatsächlich so gesehen werden kann, kann nur ein Jurist sagen und ein Gericht entscheiden (bitte keine Vermutungen anstellen).