In der Zwischenzeit hatte er auf einer ausgearteten Demonstration, auf der er sich gegen die Diskriminierung von Glühbirnen einsetzte, seine linke Hand verloren. Die genauen Umstände dieses Unfalls sind dem entsprechenden Polizeibericht zu entnehmen, den du, lieber Nebukko, scheinbar nicht kennst. In jedem Fall blieb Carl Christian Caesar Cajetan Christopher Clemens Crysostomus Glüh nichts anderes übrig, als von nun an mit der rechten Hand seine Signaturen sowie auch seine handschriftliche Biografie, die heute noch im Deutschen Museum in München neben dem ersten Exemplar eines Glühstrumpfs in einer Vitrine ausgestellt ist, zu verfassen. Damit änderte sich seine Form der Unterschrift: "Ich bemerkte, dass ich eigentlich schon immer Rechtshänder gewesen bin. Ich wusste es nur nicht. Jetzt kann ich endlich meine vollständige Signatur niederschreiben" (Glüh 1974, S. 635 f.).
An der Echtheit der dort ausgestellten Biografie wird aber gezweifelt, da sie nur kurz vor Erscheinen der Hitler-Tagebücher 1983 veröffentlicht wurde. Daher gab es schon damals die Vermutungen, dass hinter dieser Biografie ebenfalls Konrad Kujau steckt. Ein wichtiges Beweisstück ist dabei die Tatsache, dass Konrad Kujau für eine kurze Zeit mit der Enkelin von Johann Jakob Julius Jeremias Jospehus Jonathan Glüh liiert war. Ein Punkt, den Leute, die weniger genau recherchieren und einfach unkritisch und blauäugig alles glauben, was die Regierung so im Deutschen Museum ausstellt, gerne übersehen. Dabei finden sich in der Biografie mehrere zeitliche und inhaltlich logische Fehler. So steht im Monolog auf Seite 13, dass es ihm (Carl Christian Caesar Cajetan Christopher Clemens Crysostomus Glüh - d.Red.) aufgrund seiner Spasmenerkrankung schwer fiel, dieses Buch zu schreiben. Später berichter er vom Verlust seiner Hand. Wie kann das also möglich sein, außer, jede Seite im Buch ist reine Fiktion eines Fälschers?
Selbst im Polizeibericht, zu dem ich aufgrund meiner Tätigkeit im ö. D. übrigens Zugriff hatte, wird nur von einer Verletzung, genauer gesagt einer Verbrennung 2.Grades der Epidermis, der linken Hand berichtet. Und imho führte dieses bisher noch nicht zu einer Amputation.
Er hat ja noch seine Rechte! Außerdem jemanden mit einem so ellenlangen Namen, den kann ich einfach nicht ernst nehmen. Hatten die damals schon Pässe? Der passt da ja garnicht drauf! Und dann die ganzen Alliterationen... *pfui*
Gemäß §4 (1) Nr. 2 PaßG muss ein amtlicher Pass die Vornamen enthalten. Die Anzahl der erlaubten Vornamen wird nicht durch das PaßG (dies impliziert deine Annahme, dass die Vornamen nicht in den Pass passen (! - Wortwitz)) definiert, sondern allein durch das zuständige Standesamt. Dabei ist in der Vergangenheit durch das OLG Düsseldorf die Anzahl der Vornamen auf 5 begrenzt wurden, dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung gewesen. Des Weiteren finde ich die Alliteration sehr gelungen und zeugt von wohlüberlegtem Handeln der Eltern, weil nur so eine relativ einfache Merkweise der Namen sichergestellt ist. Hätten sie wie in einem Tautogramm die Namen vergeben, wären sie wahrscheinlich beim Standesamt gescheitert.
Die Regierung ist doch an all dem schuld, nicht die Glühbirne.
Wir sollten hier nicht so offen darüber reden, wir sind nicht alleine hier... 