Warum gibt es hier eine Lösch-Option für ganze Alben, jedoch keine für einzelne Bilder?
Wie lösche ich ein Bild aus einem Album?
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Hallo Ashantara,
Alben sind eine nutzerspezifische Sortierung durch den jeweiligen Autor. Diese kann auch im Nachhinein individuell pro Bild geändert werden. Durch das Löschen eines Albums werden die darin enthaltenen Bilder nicht entfernt.
Bilder können durch das Moderationsteam entfernt werden, sofern bestimmte Punkte zutreffen. Dazu gehört insbesondere das Recht am eigenen Bild, personenbezogene Daten in einem Bild oder das Bekanntwerden des Nicht-Vorliegens von Nutzungsrechten in der Sphäre des Autors.
Beste Grüße
Wraith
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Bilder können durch das Moderationsteam entfernt werden, sofern bestimmte Punkte zutreffen. Dazu gehört insbesondere das Recht am eigenen Bild, personenbezogene Daten in einem Bild oder das Bekanntwerden des Nicht-Vorliegens von Nutzungsrechten in der Sphäre des Autors.
Moment... Man kann seine eigenen Bilder nicht verwalte, wie man möchte? Sie nicht löschen (lassen), nur weil man es möchte? Es müssen "rechtliche Vorgaben" erfüllt sein?
Hätte ich das eher gewusst, hätte ich vermutlich hier nie etwas hochgeladen. Ist schon irgendwie user-unfreundlich, der NutzerIn das Recht zu verwehren, mit ihren Screenshots zu machen was und wann sie will.
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Ein Punkt der GW2Community war immer die Entwicklung von GW2 und unserer Gemeinschaft festzuhalten. Dazu beigetragen haben bisher zahlreiche NutzerInnen z.B. hier auf der Webseite. Und dafür übrigens auch entsprechende Nutzungsrechte an den Inhalten eingeräumt.
Falls einzelne Inhalte gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, ein Verstoß vermutet wird oder anderweitige Bedenken bestehen, können Inhalte durch NutzerInnen gemeldet werden. Bei Inhalten, die z.B. personenbezogene Daten beinhalten, empfehlen wir eine Konversation mit den Administratoren zu eröffnen oder eine E-Mail an die im Impressum angezeigte Mailadresse zu senden. Dieses Vorgehen empfehlen wir ebenfalls, falls NutzerInnen mit moderativen Entscheidungen nicht zufrieden sind. In keinem Fall wird die GW2Community jedoch einzelne Inhalte/Vorfälle und deren Moderation öffentlich diskutieren.
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Moment... Man kann seine eigenen Bilder nicht verwalte, wie man möchte? Sie nicht löschen (lassen), nur weil man es möchte? Es müssen "rechtliche Vorgaben" erfüllt sein?
Hätte ich das eher gewusst, hätte ich vermutlich hier nie etwas hochgeladen. Ist schon irgendwie user-unfreundlich, der NutzerIn das Recht zu verwehren, mit ihren Screenshots zu machen was und wann sie will.
Das kannst du in kein Forum Welt weit nur der Betreiber kann es !! Das steht aber auch seit Jahren in den AGBS drinnen..
Hier für dich die Aktuellen AGBS der EU
Forum Unternehmen und Recht: 2016 - Loschelder Rechtsanwälte
Hier besseres bsp.
AGB im Internet: Was sind die rechtlichen Folgen?Im Web ist nichts so schnell weggeklickt wie die allgemeinen Geschäftsbedigungen. Wir erklären, was für Folgen das haben kann.www.pcwelt.de -
Hätte ich das eher gewusst, hätte ich vermutlich hier nie etwas hochgeladen.
https://gw2community.de/nutzungsbestimmungen/
Zitat2. Mit Einstellen des Inhalts räumen Sie dem Betreiber ein einfaches und zeitlich, räumlich sowie inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Inhalt ein.Zitat3. Sie räumen dem Betreiber damit mit Einstellung eines Inhalts insbesondere das Recht ein, den Inhalt dauerhaft öffentlich auf seinen Webseiten vorzuhalten. Zudem hat der Betreiber das Recht, Ihre Inhalte zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben, zu schließen, mit anderen Inhalten zu verbinden oder anderweitig zu verarbeiten.
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Ich kann doch auch meine Beiträge editieren, Links und Anhänge nach Belieben daraus löschen etc. Warum es bei eigenen Screenshots anders sein soll, ist mir schleierhaft, denn es sind ja meine Screenshots auf meinem Profil, nicht die des Plattform-Betreibers.
Da ich das nun aber weiß, werde ich wohl in Zukunft darauf verzichten, hier irgendwelche GW2-Screenshots hochzuladen, und nur noch Links zu meinem Imgur-Account posten, bei dem ich alles verwalten kann, wie ich es möchte.
Danke.
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denn es sind ja meine Screenshots auf meinem Profil, nicht die des Plattform-Betreibers.
Zu "meinem Profil":
An sich ist es das nicht.
Als Nutzer einer Plattform (Forum, Social Media etc.) hat man zwar ein Profil erstellt und kann über dieses Profil Beiträge verfassen und Daten hochladen,
gehören tut einem das Profil (bzw. der Account) allerdings nicht.
Ein "mein Account" gibt es in einem Forum nicht, nur ein Account wo Dir der Zugang für erlaubt wurde.Ähnlich wie bei Videospielen, wo man als User auch "nur" ein Nutzungsrecht bekommt, aber nicht Eigentümer des Spiels (der Software) selber wird.
Foren etc. sind im Grunde immer ein "Wir bieten diese Plattform an und Du hast die Möglichkeit (über ein Profil) unsere Ressourcen zu nutzen".
Das ist in diesem Forum genauso wie in jedem anderen auch.Zu "meine Screenshots":
Auch das ist garnicht so einfach, wenn es um Screenshots von Spielen geht.
Ja, Du hast den Screenshot aufgenommen, aber der Inhalt wurde nicht von Dir erstellt, sondern von Anet.
Entsprechend hat Anet als Urheber der aufgenommenen Scene Deines Screenshots Urheberrechte daran.
Generell erlauben Spieleentwickler die (nicht kommerzielle) Nutzung von Spieleaufnahmen etc., weshalb ein Hochladen eines Screenshots in einem Forum auch in Ordnung ist, aber rein rechtlich kann man ein Screenshot von einem Spiel nicht wirklich als sein Eigen bezeichnen.Neben Screenshots werden hier aber ja auch andere Bilder hochgeladen (Zeichnungen, Fotos etc.).
Dafür gilt eigentlich, was ich in meinem vorherigen Post zitiert habe.
Mit erstellen eines Inhalts (hochladen eines Bildes) erteilt man den Betreiber ein dauerhaftes Nutzungsrecht.
Darunter eben auch das Recht das Bild dauerhaft auf der Seite zu behalten.Ähnlich wie Anet uns erlaubt Screenshots von dem Spiel (fast) unbeschränkt frei zu verwenden,
erlauben wir mit dem Hochladen eines Bildes dem Betreiber des Forums dieses Bild (fast) unbeschränkt frei zu verwenden. -
Würde es um ein Foto von dir Handeln wäre es dein Eigentum den kannst du eine Löschung Beantragen aber da das nicht der Fall ist ist es ebbend klar das du keine rechte an den Bild hast. Ich selbst habe Jahre Lang ein Forum geleitet und kenne daher die rechte. Entwickelst du ein Programm und eigene Bilder in den Programm was es im Internet nicht gibt den ist es ein Bezug auf dein Eigentum wenn du all Bilder selbst Erstellt hast und nicht aus den Internet welche Geladen hast. Den wäre es dein Geistiges Eigentum und du kannst auf die Löschung der Bilder bestehen aber genau das sagt auch das Neue Medien Gesetzt der EU.
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Naja, wie gesagt, finde es trotzdem schräg, wenn man keinerlei Kontrolle über bestimmte Inhalte seines eigenen Profils hat, und ich werde in Zukunft auf dieses Feature verzichten. Danke.
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Auf der einen Seite kann ich Ashantara schon verstehen, es sind halt seine Bilder. Allerdings ärgere ich mich auch oft, wenn Bilder aus älteren Beiträgen verschwunden sind, weil der Nutzer sie halt gelöscht hat. Früher war das immer so, wenn die Nutzer die Beiträge nur verlinkt auf eigenen Webspace hatten. Und dann war es genau das, was ich gesucht hatte und mir die Suchmaschine ausgeworfen hat.
Es ist halt auch eine Art Selbstkontrolle. Muss ich wirklich jedes Bild posten? Deshalb verzichte nicht auf dieses Feature, nur weil du jetzt verärgert bist. Es trägt halt auch zum Forum bei. Sei halt nur wählerischer.
Übrigens ist dies ein Grund warum ich Facebook, Google, Apple und alle Cloud-Anbieter nicht mag. Die haben diese Nutzungsrechte an den fremden Inhalten komplett ausgereizt. Wer denkt, dass seine Inhalte dort gelöscht werden, wenn sie in der Anwendung gelöscht werden, denkt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
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Ich kann doch auch meine Beiträge editieren, Links und Anhänge nach Belieben daraus löschen etc. Warum es bei eigenen Screenshots anders sein soll, ist mir schleierhaft, denn es sind ja meine Screenshots auf meinem Profil, nicht die des Plattform-Betreibers.
Da ich das nun aber weiß, werde ich wohl in Zukunft darauf verzichten, hier irgendwelche GW2-Screenshots hochzuladen, und nur noch Links zu meinem Imgur-Account posten, bei dem ich alles verwalten kann, wie ich es möchte.
Danke.
Es ist dein Profil das ist richtig aber der Eigentümer des Bilds ist anet und kein anderer. Also ist es freiwild das Bild Solange anet diese Löschung nicht veranlasst ist es legal.
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Auf der einen Seite kann ich Ashantara schon verstehen, es sind halt seine Bilder.
Ihre* Bilder. Und danke.
Es ist dein Profil das ist richtig aber der Eigentümer des Bilds ist anet und kein anderer. Also ist es freiwild das Bild Solange anet diese Löschung nicht veranlasst ist es legal.
Völlig unlogisch. Wenn es ANets Eigentum ist, dann dürfte ich überhaupt nichts davon veröffentlichen.
Außerdem, was hat es mit "legal" und "illegal" zu tun? Wenn ich das Recht besitze, etwas zu veröffentlichen, besitze ich ebenso das Recht, es wieder zu löschen. Das ist logisch. ( Nebukko, ob es dann vom Server verschwindet, ist mir in diesem speziellen Fall wurscht. Ich wollte lediglich einen Screenshot, der mir nicht mehr gefällt, von meinem Profil entfernen.)
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Alles was mit gw2 zu tun hat ist anet der Eigentümer selbst deine charrs gehören anet lese die AGB von gw2. Anet stellt dir das nur zur Verfügung aber der Eigentümer ist und bleibt anet. Du hast einen kleinen Platz in der Datenbank nur. Anet ist und bleibt der Eigentümer aller charter und so weiter. Du hast nur ein paar charrs Erfolge zum spielen bekommen. Aber Eigentümer ist anet nicht Du.
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Was für eine absurde Diskussion, wenn man bedenkt, dass es um einen screenshot geht
Ich würde WETTEN, dass sich anet dafür weniger interessiert als wenn bei mir im Keller ein Sack Reis umfällt.
Die hätten auch echt viel zu tun, wenn sie sich um jeden screenshot kümmern würden, mal abgesehen davon, dass sie garnicht alle erfassen können.
Und ja, Ashantara hat insoweit Recht, als dass wenn anet es zulässt, dass screenshot hochgeladen werden.... wo auch immer, dann hab ich als derjenige der es hochgeladen hat auch das Recht es wieder zu entfernen. Ob es in der Zwischenzeit von 3. kopiert und was weiß ich damit angestellt wurde, spielt dabei keine Rolle. Wenn anet die Rechte an dem Bild trotz allem haben sollte, kann anet diese Bilder gerne abspeichern, aber als derjenige, der es hochgeladen hat, muss ich es auch entfernen können.
Mal abgesehen davon möchte ich stark bezweifeln, dass anet Rechte an screenshots hat, die ich selbst erstellt habe. Wenn ich heute ein Foto vom Petersdom mache, sind die Recht ja auch bei mir als Urheber und nicht beim Papst oder der Kirche als Eigentümer des Bauwerks. Völlig Banane diese Denkweise. -
Völlig unlogisch. Wenn es ANets Eigentum ist, dann dürfte ich überhaupt nichts davon veröffentlichen.
Richtig.
Wenn Anet die Veröffentlichung von Screenshots verbietet, darfst weder Du noch irgendein anderer Spieler irgendeinen Screenshot vom Spiel veröffentlichen.Unter: https://us.ncsoft.com/de/legal/ncsoft/user-agreement findest Du die Nutzervereinbarung, die jeder Spieler bei der Anmeldung zugestimmt hat.
Unter Punkt 2.2.3 Pflichten heisst es unter anderem:ZitatSie dürfen unsere Inhalte verwenden, wenn Sie (a) unsere Inhalte und den Benutzerinhalt in einem nicht-kommerziellen Kontext nur für den privaten, persönlichen Gebrauch verwenden, (b) eine angemessene Zuschreibung an uns vornehmen, (c) anerkennen, dass Sie kein Recht auf unsere Inhalte haben, und (d) den Benutzerinhalt nicht als offiziell durch uns freigegeben oder beruflich mit uns verbunden darstellen. Wir haben das Recht, die Entfernung unserer Inhalte aus beliebigem Grund zu verlangen.
Wenn ich das Recht besitze, etwas zu veröffentlichen, besitze ich ebenso das Recht, es wieder zu löschen.
Nein, tust Du nicht.
Wir als Spieler haben nur Nutzungsrechte, aber keine Urheberrechte.
Heisst wir haben zwar die Erlaubnis Screenshots zu veröffentlichen, aber wir haben keine Rechte an dem Screenshot selbst und damit auch kein Recht auf Löschung.Zudem hat der Forenbetreiber die selben Nutzungsrechte an Screenshots vom Spiel wie Du (und ich und jeder andere).
Wenn ich jetzt also sage, ich will dass das Forum mein Screenshot XY vom Spiel löscht,
ist das rechtlich so als wenn ich mir Musik CD XYZ kaufe und jetzt verlange, dass eine andere Person mit der selben CD ihre CD wegwirft.
Wir beide haben Nutzungsrechte an den Lieder auf der CD.
Ich habe jedoch kein recht die Nutzungsrechte anderer einzuschränken, bzw. habe ich kein Recht auf Löschung.Ich denke Du bist zu sehr darauf fixiert, dass Du den Screenshot aufgenommen hast.
Das alleine macht Dich - wie zuvor schonmal erwähnt - aber nicht zum Urheber und gibt Dir entsprechend keine Rechte an dem Bild.
Es bleibt ein Werk von Anet, das Du bloß auf ein anderes Medium gespeichert hast. -
Ihre* Bilder. Und danke.
Upps... Man sollte halt nicht vom Profilbild auf die Verfasserin schließen... sorry!
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Was für eine absurde Diskussion, wenn man bedenkt, dass es um einen screenshot geht
Das ist garnicht so absurd, da es nicht nur einen einzelnen Screenshot betrifft,
sondern jegliche fremde Inhalte, die in einem Forum oder woanders veröffentlicht werden.Und ja, Ashantara hat insoweit Recht, als dass wenn anet es zulässt, dass screenshot hochgeladen werden.... wo auch immer, dann hab ich als derjenige der es hochgeladen hat auch das Recht es wieder zu entfernen.
Sorry, das Urheberrecht sagt etwas anderes, die Nutzungsbestimmungen von Anet sagen etwas anderes und die Nutzungsbestimmungen dieses Forums sagen etwas anderes.
Worauf genau basiert Deine Aussage?
Mal abgesehen davon möchte ich stark bezweifeln, dass anet Rechte an screenshots hat, die ich selbst erstellt habe. Wenn ich heute ein Foto vom Petersdom mache, sind die Recht ja auch bei mir als Urheber und nicht beim Papst oder der Kirche als Eigentümer des Bauwerks. Völlig Banane diese Denkweise.
Das ist nur "Banane", weil in Deinem Beispiel ganz unterschiedliche Rechte gelten.
Der Petersdom ist ein Bauwerk, wodurch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es überhaupt urheberrechtlich geschützt sein kann.
Ein normales Wohnhaus erfüllt diese Voraussetzungen bspw. nicht.
Zudem ist der Petersdom über 500 Jahre alt und da das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt, ist der Dom nicht mehr geschützt.Nimm also lieber ein sinnvolles Beispiel:
Ich gestalte eine Skulptur und stelle sie in meinen Garten.
Nach Deinem Petersdombesuch kommst Du an meinen Garten vorbei und fotografierst meine Skulptur.Genau wie bei Screenshots hast Du keine Rechte an dem geschossenen Foto und auch bist Du nicht der Urheber.
Ich als Ersteller der Skulptur bin Urheber und habe alle Urheberrechte daran.
Auch habe ich das Recht an Deinem Foto, welches mein Werk abbildet.
Du darfst das Foto nur dann veröffentlichen, wenn ich Dir die Erlaubnis dafür gebe.Grundlegend:
Ein Werk aufzunehmen gibt Dir keine Urheberrechte an der Aufnahme.
Die Aufnahme ist ein Medium, das Urheberrecht hingegen gilt für Werke. -
Kiroho: Deine Argumentation macht überhaupt keinen Sinn für mich, sorry, da keines Deiner Zitate und Beispiele Deine Argumentation stützt. Ich darf keine Songs, die ich auf CD besitze, einfach irgendwo hochladen, wie Du selbst korrekt erkannt hast. Ich darf die CD bloß hören und mir für Eigenzwecke (also den privaten Gebrauch) Kopien machen (z. B. im MP3-Format für meinen MP3-Player).
Auf unser GW2-Beispiel übertragen hieße das: Ich darf das Spiel spielen und davon Screenshots für den Privatgebrauch machen, diese jedoch nicht ohne ArenaNets Zustimmung veröffentlichen. Sobald mir aber die Veröffentlichung auf einer Plattform gestattet wurde, geht damit auch immer das Recht einher, sie wieder löschen zu dürfen. Ich würde durch das Löschen nichts entfernen, was ohne mein Zutun sowieso gar nicht erst da wäre (ArenaNet hat keine separaten Regeln für die Veröffentlichung und die Löschung; da steht "Inhalte verwenden", und "verwenden" unterscheidet nicht zwischen Veröffentlichen und Löschen - beides sind Verwendungsvorgänge, die von mir initiiert wurden und wozu mir die Erlaubnis erteilt wurde).
Ich glaube, Du interpretierst die Zeile "(c) anerkennen, dass Sie kein Recht auf unsere Inhalte haben" juristisch komplett falsch, denn gleich im Anschluss steht erklärend: "und (d) den Benutzerinhalt nicht als offiziell durch uns freigegeben oder beruflich mit uns verbunden darstellen." Damit distanziert sich ArenaNet eindeutig von der direkten Verantwortung über diese Inhalte, auch wenn die Urheberrechte weiterhin bei ihnen liegen. Einzig, wenn ich etwas Verbotenes damit mache, "haben [wir] das Recht, die Entfernung unserer Inhalte aus beliebigem Grund zu verlangen."
Anderes Beispiel: Eine Produktfirma kauft das Recht, einen berühmten Song für ihren Werbespot zu verwenden. Damit liegt das Urheberrecht am Song weiterhin bei der Plattenfirma (und/oder dem Komponisten). Plattenfirma und Komponist haben aber keinerlei Befugnis, der Produktfirma vorzuschreiben, wie dieser Werbespot inhaltlich auszusehen hat und ob die Produktfirma ihn ggf. nach zwei Wochen wieder aus der Werbung nehmen darf, wenn sie dies möchte - das obliegt allein der Produkfirma, nicht der Plattenfirma. Sollte der Werbespot allerdings inhaltlich gegen bestimmte Richtlinien, Gesetze oder Vereinbarungen zwischen Plattenfirma und Produktfirma verstoßen, haben die Urheber (Plattenfirma und/oder Komponist) das Recht, zu klagen und ein Verbot der Ausstrahlung zu erwirken. -- Das ist, übertragen, der Unterschied zwischen "Screenshot selbst wieder entfernen" und "Screenshot wird wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen wieder entfernt". Case closed.
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Deine Argumentation macht überhaupt keinen Sinn für mich, sorry, da keines Deiner Zitate und Beispiele Deine Argumentation stützt.
Meine Argumente und Beispiele stützen sich auf das Urheberrecht und auf die Nutzungsbedingungen von Anet.
Auf unser GW2-Beispiel übertragen hieße das: Ich darf das Spiel spielen und davon Screenshots für den Privatgebrauch machen, diese jedoch nicht ohne ArenaNets Zustimmung veröffentlichen.
Korrekt.
Sobald mir aber die Veröffentlichung auf einer Plattform gestattet wurde, geht damit auch immer das Recht einher, sie wieder löschen zu dürfen.
Falsch.
Ich würde durch das Löschen nichts entfernen, was ohne mein Zutun sowieso gar nicht erst da wäre
Das tut nichts zur Sache, bzw. ändert nichts an Deinen Rechten.
ArenaNet hat keine separaten Regeln für die Veröffentlichung und die Löschung; da steht "Inhalte verwenden", und "verwenden" unterscheidet nicht zwischen Veröffentlichen und Löschen - beides sind Verwendungsvorgänge, die von mir initiiert wurden und wozu mir die Erlaubnis erteilt wurde
Es sind auch keine seperaten "Löschungsregeln" notwendig.
Nimmst Du ein Screenshot auf, darfst Du es laut Nutzungsbedingungen verwenden.
Schickst Du mir den Screenshot, darf ich ihn als GW2 spieler ebenso verwenden.
Willst Du nun, dass ich den Screenshot nicht verwende, hast Du pech gehabt, denn ich habe von Anet die Nutzungsrechte für ihre Werke aka den Inhalt des Screenshots bekommen.Du hast kein Recht mir gegenüber eine Löschung des Screenshots zu verlangen.
Hier im Forum kommen nochmal die Nutzungsbedingungen des Forums hinzu, durch die Du dem Forum Deinerseits jegliche Nutzungsrechte einräumst.
Das ist bei Screenshots weniger interessant, da Du daran keine Rechte hast, die Du ihnen einräumen könntest,
bei selbst erstellten Bilder etc. allerdings schon.Ich glaube, Du interpretierst die Zeile "(c) anerkennen, dass Sie kein Recht auf unsere Inhalte haben" juristisch komplett falsch, denn gleich im Anschluss steht erklärend: "und (d) den Benutzerinhalt nicht als offiziell durch uns freigegeben oder beruflich mit uns verbunden darstellen." Damit distanziert sich ArenaNet eindeutig von der direkten Verantwortung über diese Inhalte, auch wenn die Urheberrechte weiterhin bei ihnen liegen.
Mit Anet selber und deren "Verantwortung" hat das ganze recht wenig zu tun.
Die haben ihre Nutzungsbedingungen aufgestellt.
Wenn sich zwei Leute um darum kabbeln wer ein Screenshot haben darf und wer nicht, hat Anet selber damit nicht viel am Hut.Auf Dein Zitat bezogen solltest Du allerdings zwischen "Inhalt" und "Benutzerinhalt" unterscheiden.
Das sind zwei unterschiedliche Dinge in den Bestimmungen. Die Definition kannst Du weiter unten lesen.Eine Produktfirma kauft das Recht, einen berühmten Song für ihren Werbespot zu verwenden. Damit liegt das Urheberrecht am Song weiterhin bei der Plattenfirma (und/oder dem Komponisten). Plattenfirma und Komponist haben aber keinerlei Befugnis, der Produktfirma vorzuschreiben, wie dieser Werbespot inhaltlich auszusehen hat und ob die Produktfirma ihn ggf. nach zwei Wochen wieder aus der Werbung nehmen darf, wenn sie dies möchte - das obliegt allein der Produkfirma, nicht der Plattenfirma. Sollte der Werbespot allerdings inhaltlich gegen bestimmte Richtlinien, Gesetze oder Vereinbarungen zwischen Plattenfirma und Produktfirma verstoßen, haben die Urheber (Plattenfirma und/oder Komponist) das Recht, zu klagen und ein Verbot der Ausstrahlung zu erwirken. -- Das ist, übertragen, der Unterschied zwischen "Screenshot selbst wieder entfernen" und "Screenshot wird wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen wieder entfernt".
Dein Beispiel passt nicht zur hiesigen Situaiton, da eine dritte Partei fehlt.
Ich meine, soweit ist es korrekt, was Du schreibst, aber die Situation ist eben eine andere.Neben Dir (der Produktionsfirma) gibt es nämlich auchnoch eine andere Firma (das Forum, bzw. alle anderen Spieler), die das Recht gekauft haben diesen berühnten Song für ihre Werbung zu verwenden.
Diese andere Firma darf den Song genauso frei verwenden wie Du.
Du kannst der anderen Firma nicht vorschreiben wann sie den Song aus ihre Werbung zu nehmen haben (aka dem Forum sagen wann sie Screenshots löschen müssen), da die andere Firma (das Forum) selbst Rechte an dem Song haben
und Deine Rechte Dich nicht dazu befugen eine Löschung/Absetzung zu verlangen.Oder ganz Plump:
Du darfst damit spielen und ich darf damit spielen.
Du kannst aufhören damit zu spielen, aber Du darfst mir nicht verbieten damit zu spielen.Die Tatsache, dass das Forum den Screenshot nun über Dich erhalten hat und "ohne Dich nie hätte" ist dabei völlig irrelevant.
Rechtlich ist ein Screenshot ein Werk von Anet und daran hat auch das Forum nuneinmal entsprechende Nutzungsrechte.
Ob Du nun diesen Teil von Anets Werk aufgenommen und hochgeladen hast oder jemand anderes, ist hierbei völlig belanglos.Wie gesagt:
Ein Screenshot aufzunehmen räumt Dir keinerlei zusätzlichen Rechte an der Aufnahme ein.